Verhaltenstherapie

"Jedes Verhalten wurde erlernt und kann wieder verlernt werden."

 

Die Verhaltenstherapie ist eine der wenigen Therapierichtungen, die bisher komplett von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, vorausgesetzt es wurde auch eine entsprechende behandlungsbedürftige, lebenseinschränkende Diagnose gestellt.

 

Die Verhaltenstherapie wurde  aus der Lerntheorie entwickelt. Der Kerngedanke ist, dass jedes Verhalten erlernt wurde (das problematisch eund auch das nützliche) und auch wieder "verlernt" werden kann,  d.h. dass angemessenere Verhaltensmuster neu erlernt werden können. Die Verhaltenstherapie wurde seit ihrer Begründung  in vielerlei Weise weiterentwickelt. Die Therapie konzentriert sich nicht mehr nur auf das reine Verhalten, es werden nun stärker das Erleben, die Gedanken und Gefühle der Patienten/Klienten mit einbezogen.

 

Typische Elemente einer Verhaltenstherapie sind z.B. Problem- und Bedingungsanalysen für eine genaue Diagnose und Klärung des Problems. Die Arbeit ist ziel- und lösungsorientiert, häufig werden Verhaltensübungen eingesetzt, die sowohl offen (in der Sitzung oder als Hausaufgaben) oder auch verdeckt, d.h. nur in der Vorstellung der Patienten/Klienten durchgeführt werden können.

Klassische therapeutische Techniken der Verhaltenstherapie sind Konfrontation mit beispielsweise angstauslösenden Reizen (z.B. Exposition, systematische Desensibilisierung), Verstärkung ("Belohnung") von erwünschten und Löschung ("Nichtbeachtung") unerwünschten Verhaltens.

 

Erfolgreich angewendet wird die Methode vor allem bei Depressionen, Angsterkrankungen und chronischen Schmerzpatienten...

 




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